Kirchenstaat: Urteil - Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund für Katholizismus - Heute.de
Die deutsche Verfassung gilt nicht für die Kirchen Deutschlands - Liberté, Égalité, ... passé
Kirchenstaat: Urteil - Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund für Katholizismus - heute.de
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. Die Wiederheirat sei ein schwerer Loyalitätsverstoß, der mit Kündigung geahndet werden könne, so die Richter.
Die Wiederheirat sei ein schwerer Loyalitätsverstoß, der mit Kündigung geahndet werden könne, so die Richter. Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.
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