mercoledì 28 settembre 2011

Laizismus: Menschenrechte korrigieren römisches Recht


Vorträge - Menschenrechte als Korrektiv des kirchlichen Rechts
 
Einleitende Bemerkung
Das Thema "Menschenrechte als Korrektiv des kirchlichen Rechts" setzt bereits ein bestimmtes Vorverständnis voraus. Es geht erstens davon aus, dass es ein kirchliches Recht gibt und dass ein solches eigenes Recht ein legitimer Aspekt der Kirche ist; andernfalls müsste es ja nicht um die Korrektur des kirchlichen Rechts, sondern gleich um seine Abschaffung gehen.

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